Vermächtnisse & Erbschaften

«Unser Schönbühl – ein Ort der Möglichkeiten im Alter und darüber hinaus »

Sich zu Lebzeiten bereits ein Denkmal für ein Herzensprojekt setzen und gleichzeitig den Nachlass geregelt haben. Mit einem Testament zu Lebzeiten können Sie dies realisieren und Klarheit für sich, Ihre Familie und weiteren Erbinnen und Erben schaffen. Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, seinen letzten Willen festzulegen, sollten Sie sich von einer Erbrechtsberatung oder einem Notariat entsprechend beraten lassen. Gleichzeitig können Sie sich über das neue Erbrecht in der Schweiz informieren. Dieses tritt ab 01. Januar 2023 in Kraft und bietet Ihnen neue Möglichkeiten.

«Dem Alter Bedeutung schenken und sich selbst unvergessen machen»

Vermächtnis (Legat)

Mit einem Vermächtnis oder auch Legat genannt, können Sie das Schönbühl mit einem festen Betrag unterstützen oder auch eine festgelegte Wertsache vermachen. 

Erbschaft

Eine weitere Form der Unterstützung ist die Erbschaft. Sie können die Stiftung Schönbühl unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben als Miterbin in Ihrem Testament berücksichtigen.

Wenn Sie das Schönbühl und seine betagten Bewohner*innen unterstützten möchten, sprechen Sie uns gerne an. In einem unverbindlichen Gespräch gemeinsam mit der Geschäftsführung können wir Sie beraten und Ihre Vorstellungen zusammen anschauen.

Ihr Ansprechpartner

Herr Marcel Krauss

Verantwortlicher Fundraising

E-Mail
 fundraising@~@schoenbuehl-sh.ch

Telefon
 +41 52 630 32 05

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